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KENNZAHL

Verhältnis der Eingewiesenen zu den Entlassenen in bzw. aus eine/r Betreuungsmaßnahme gemäß §21 Abs. 2 StGB

Verhältnis der Eingewiesenen zu den Entlassenen in bzw. aus eine/r Betreuungsmaßnahme gemäß §21 Abs. 2 StGB

2017
Kennzahl teilweise erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

momentan stagnierend 2015 = -25; 2016 = -1; 2017: -1;


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Integrierte Vollzugsverwaltung (IVV)

Berechnungsmethode

Differenz zwischen der Zahl der gemäß §21 Abs. 2 StGB in eine Maßnahme Eingewiesenen und der Zahl der daraus bedingt Entlassenen