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KENNZAHL

Einigungsquote in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, in denen die Familien- und Jugendgerichtshilfe beauftragt wurde

2022
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Nach § 106a AußStrG unterstützt die Familiengerichtshilfe das Gericht in dessen Auftrag in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Im Sinne einer nachhaltigen Lösung familiärer Konflikte soll dabei nach Möglichkeit eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten angestrebt werden. Die Familiengerichtshilfe kann die Parteien bei der Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen unterstützen, ob eine solche zustande kommt, hängt letztlich jedoch immer von der Kompromissbereitschaft der Parteien ab.
Im Jahr 2022 konnte in rund 22 % aller von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe erledigten Aufträge eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten erzielt werden. Dieser Prozentsatz liegt unterhalb der Schwankungsbreite der Vorjahre (24 % bis 26 %). Das angestrebte Ziel (Einigungsquote von rund einem Viertel aller von der Familiengerichtshilfe erledigten Fälle) konnte daher im Berichtsjahr nur überwiegend erreicht werden. Die genauen Gründe für den (leichten) Rückgang der Einigungsquote sind dem BMJ nicht bekannt. Ein möglicher Faktor könnte sein, dass die Familiengerichtshilfe im Jahr 2022 mit vergleichsweise wenigen Clearings beauftragt wurde, es sich bei dieser Leistung der Familiengerichtshilfe jedoch um jene mit der höchsten Wahrscheinlichkeit auf eine einvernehmliche Lösung handelt. Historische Werte für diese Kennzahl stehen nicht zur Verfügung.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Statistik Familiengerichtshilfe

Berechnungsmethode

Verhältnis der von der Familien- und Jugendgerichtshilfe erzielten einvernehmlichen Lösungen zur Gesamtzahl der erledigten Aufträge in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren