Bis 30. Dezember 2017 sind die Betroffenenauswertungen an die Europäische Kommission zu berichten.
Quelle
BMLFUW (Koordination und Zusammenführung), Lärmkartierung und quellenspezifische Betroffenenauswertung: BMVIT, Bundesländer. Bezüglich der unten genannten Zahlenwerte ist festzuhalten, dass die Verantwortlichkeit für die Zielfestlegung und Zielerreichung bei den für die Maßnahmen im Lärmschutz bei Verkehrsanlagen zuständigen BMVIT und den Ländern liegt. Das BMLFUW kann als lt. BMLärmG koordinierende Stelle die Daten nur von dort anfordern und zusammenführen.
Berechnungsmethode
Strategische Lärmkartierung gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Hauptverkehrsinfrastruktur und Ballungsräume auf Basis der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Abschätzung der Hauptwohnsitz-gemeldeten EinwohnerInnen entsprechend der errechneten Lärmbelastung in den kartierten Bereichen.