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KENNZAHL

Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Hauptverkehrsinfrastruktur des Bun-des stark lärmbelästigt werden

Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Lärm von Hauptverkehrsinfrastruktur (Autobahn- und Schnellstraßen-Netz, Haupteisenbahnstrecken, Flughäfen) „stark belästigt“ werden.

2024
Kennzahl gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Für diese Kennzahl liegt noch keine Beurteilung vor. Die Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung wird im Zuge der Evaluierung vorgenommen werden.


Quelle

BMK (Koordination und Zusammenführung), Lärmkartierung und quellenspezifische Betroffenenauswertung: BMK. Bezüglich der unten genannten Zahlenwerte ist festzuhalten, dass diese auf Verkehrsinfrastruktur in Bundeszuständigkeit eingeschränkt sind, da nur für diese auf Bundesebene eine Verantwortlichkeit für die Zielfestlegung und Zielerreichung besteht.

Berechnungsmethode

Strategische Lärmkartierung gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Hauptverkehrsinfrastruktur und Ballungsräume auf Basis der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Ermittlung der hauptwohnsitzgemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner untergliedert nach der errechneten Lärmbelastung in den kartierten Bereichen; davon Ableitung der stark Lärmbelästigten je Verkehrsträger (Bundes-LärmG, www.laerminfo.at).