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KENNZAHL

Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen in Bundesbeteiligung

2022
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Zielwert für 2022 von 40 % wird mit 64,3 % Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, in den sechs in die Eigentümervertretung des BMAW fallenden Unternehmen wie im Vorjahr überplanmäßig erreicht. In allen sechs Unternehmen liegt der Frauenanteil bei zumindest 50 % oder mehr. Bei der Besetzung dieser Positionen ist die Einhaltung der Zielvorgabe – nach Maßgabe der Qualifikation – maßgebend für das BMAW.

In der Kennzahlentabelle zeigt sich im Zeitablauf zwischen 2017 und 2018 ein starker Rückgang des Frauenanteils. Dieser ist auf die BMG-Novelle 2017 zurückzuführen, im Rahmen derer sich die Zahl der Unternehmen, in denen das BMAW (damals BMWFW) die Eigentümervertretung wahrnahm, von zehn auf vier reduzierte. Im Jahr 2022 gab es aufgrund der BMG-Novelle ebenfalls eine Änderung bei der Eigentümervertretung, diese zog jedoch keine Änderung bei der Anzahl der zu vertretenden Unternehmen nach sich.


Quelle

Interne Statistik des BMDW

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist