KENNZAHL
Frauenanteil in Aufsichtsgremien staatsnaher Unternehmen
Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Tabelle
Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist
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In einem gemeinsamen Ministerratsvortrag der Frauenministerin mit dem Wirtschaftsminister ist festgelegt, dass die Quote von Frauen in Aufsichtsräten von Bundes-Unternehmen sukzessive bis 2018 auf 35 % erhöht werden soll. Die Kennzahl ist ein Durchschnittswert über alle Unternehmen.
Da kein Unternehmen aus der Verpflichtung zur Frauenquote entlassen ist, nur weil andere Unternehmen diese bereits übererfüllen, wird auch erhoben, wie viele Unternehmen die Quote noch nicht erfüllen. Nur beide Kennzahlen gemeinsam ein detailgetreues Bild.
Quelle
Jährlicher gemeinsamer Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Berechnungsmethode
Anzahl der Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist ÷ Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder