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KENNZAHL

Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9)

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Zielzustände 2019 betreffend Frauenanteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen konnten – mit Ausnahme der Einstufung A1/7-9 – erreicht bzw. sogar übertroffen werden. Per 31. Dezember 2019 kam das Bundeskanzleramt betreffend die Einstufung A1/7-9 mit 40,9 % dem Zielzustand von 50 % schon sehr nahe! Die im Vergleich zu anderen Ressorts sehr hohen Frauenanteile des Bundeskanzleramts in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass sowohl in der Personalaufnahme als auch in der Personalentwicklung auf die Chancengleichheit weiblicher und männlicher Bedienstete geachtet wird. Außerdem schafft das Bundeskanzleramt aufgrund der Grundzertifizierung Audit „berufundfamilie“ und der flankierenden Personalmaßnahmen ideale Rahmenbedingungen, damit Familie und Karriere insbesondere für weibliche Bediensteten vereinbar sind. Entsprechend der Geschlechtergleichstellung hätte das Bundeskanzleramt bei hinkünftigen Stellenausschreibungen – mit Ausnahme solcher in der Besoldungsgruppe A1/7-9 – bei gleicher Qualifikation männliche Bewerber bevorzugt aufzunehmen. Im Zuge der Evaluierung 2017 wurden die Istwerte der Kennzahlen betreffend Frauenanteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen als Durchschnittswerte über das Jahr 2017 angegeben. Da diese Berechnungsmethode infolge der BMG-Novelle 2017, die mit 8. Jänner 2018 in Kraft trat, verzerrte Ergebnisse nach sich gezogen hätte, führte das Bundeskanzleramt ab der Evaluierung 2018 die Istwerte per Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Evaluierungsjahrs und nicht die Jahresdurchschnittswerte an.


Quelle

Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)

Berechnungsmethode

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen laut dem im Planungszeitpunkt geltenden Personalplan: A1/7-9 und A1/4-6 (Höherer Dienst), A2/5-8 (Gehobener Dienst) und A3/5-8 (Mittlerer Dienst) – einschließlich vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufungen. Bei der Kennzahlenberechnung wurden karenzierte Bedienstete sowie Bedienstete ausgegliederter Rechtsträger des Ressorts ausgenommen.