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WIRKUNGSZIEL

Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Infolge des verhältnismäßig hohen Altersdurchschnitts beim Personal des Bundeskanzleramts und der restriktiven Personal- und Budgetpolitik des Bundes ist es nach wie vor geboten, den Organisationsrahmen im Bundeskanzleramt effizient zu gestalten und im Wettbewerb um die besten MitarbeiterInnen am Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben. Die akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision zum Prüfschwerpunkt Organisations- und Prozessmanagement sollen bewirken, dass die Effizienz der inneren Organisation des Bundeskanzleramts stetig optimiert werden kann. Die zu 90 % von den Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision betreffend das Organisations- und Prozessmanagement erbrachten die Voraussetzung für hinkünftige Effizienzverbesserungen und Synergieeffekte. Im Jahr 2019 standen Personalentwicklungsmaßnahmen sehr im Vordergrund. Dank neu gestalteter Instrumente (z. B. MitarbeiterInnengespräch NEU, Grundausbildungsverordnung NEU) konnte unter anderem die Teilnahme der Bediensteten an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen gesteigert werden. Der Zielsetzung des Regierungsprogramms 2017 – 2022 nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung tragend führte das Bundeskanzleramt in den Jahren 2018 und 2019 Vorarbeiten zur Erlangung des Grundzertifikats „Audit berufundfamilie“ durch. Dieses wurde dem Bundeskanzleramt am 10. Oktober 2019 erteilt.
Das Bundeskanzleramt achtet bei der Besetzung seiner Arbeitsplätze in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufung besonders auf die Chancengleichheit weiblicher und männlicher Bediensteten. Auch wenn das Bundeskanzleramt im Jahr 2019 den angestrebten Frauenanteil in der Einstufung A1/7-9 knapp verfehlte, erreichte und erreicht es im Vergleich zu anderen Bundesressorts extrem hohe Frauenanteile in den höchsten Einstufungen. Mittelfristig strebt das Bundeskanzleramt in allen Einstufungen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis an.

Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (siebenmal überplanmäßig erreicht, zweimal zur Gänze erreicht, einmal überwiegend erreicht und einmal nicht erreicht) sowie der Erfolg der Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.01 (zur Gänze erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.

Dieses Wirkungsziel 1 wird ab 2020 nicht mehr im Bundesvoranschlag dargestellt, weil die Hauptzielgruppen des Bundeskanzleramts im Hinblick auf Wirkungen BürgerInnen, Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen sind. Das alte Wirkungsziel 1 stellte auf die Zielgruppe der Ressortbediensteten ab, welche im Verhältnis zu den Hauptzielgruppen klein ist. Das Bundeskanzleramt setzt viele Kennzahlen des alten Wirkungsziels 1 auch in Zukunft im Ressortcontrolling ein, insbesondere um die Umsetzung des Frauenförderungsplans und die gendergerechte Personalentwicklung sicherzustellen. Außerdem verfolgt das Bundeskanzleramt mit weiterführenden Maßnahmen zum Audit „berufundfamilie“ das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für seine Bedienstete zu optimieren – siehe Teilheft UG 10 zum Bundesvoranschlag 2020, Detailbudget 10.01.02., Maßnahme 1.