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KENNZAHL

Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Gesamt

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Zielzustände 2019 dieser Kennzahl sind so zu verstehen, dass jener in der Kategorie weiblich einen Maximalwert und jener in der Kategorie männlich einen Mindestwert darstellt. Um eine Ausgewogenheit der Geschlechter bei der Inanspruchnahme von Telearbeit zu erzielen, ist eine positive Entwicklung dann gegeben, wenn der Zielzustand männlich übertroffen und der Zielzustand weiblich nicht überschritten wird. Daher wurde im Jahr 2019 die Kennzahl Telearbeitsquote bei Bediensteten mit minderjährigen Kindern in sämtlichen Kategorien (gesamt/weiblich/männlich) überplanmäßig erreicht. Obgleich die Kennzahlenentwicklung positiv ist, zeigt sich, dass allgemein weibliche Bedienstete mehr Zeit für die Erziehungsarbeit ihrer Kinder als männliche Bedienstete aufbringen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Bedienstete beiden Geschlechts im gleichen Umfang zu ermöglichen, strebt das Bundeskanzleramt mittelfristig Maßnahmen für männliche Bedienstete mit minderjährigen Kindern an. Es ist angedacht, diese im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ (siehe Teilheft des Bundesvoranschlags 2020, Maßnahme 1 des Detailbudgets 10.01.02) zu erarbeiten.


Quelle

Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)

Berechnungsmethode

Prozentanteil der Bediensteten mit zugewiesenen Telearbeitsplätzen bezogen auf die Gesamtzahl der Bediensteten der Zentralstelle Bundeskanzleramt, welche Eltern minderjähriger Kinder sind.