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KENNZAHL

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Beratungen)

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Beratungen)

2021
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Anzahl der Beratungen ist 2021 gegenüber 2020 um 1,66 % gestiegen (insgesamt 3,93 % gesunken im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019). In Zusammenhang mit dem Rückgang der Anzahl der Klient/innen bedeutet dies, dass es notwendig war mit einzelnen Klient/innen mehr Beratungsgespräche zu führen als im langjährigen Durchschnitt. Dieser Umstand könnte auf komplexere Problemlagen der einzelnen Personen hindeuten. Die Häufigkeit von Beratungen ist 2021 auf 2,28 Beratungen pro Klient/in gestiegen (gegenüber 2,23 Beratungen pro Klient/in 2020), das ist ein Plus von 2,4 Prozentpunkten und erneut ein Höchststand in den vergangenen zehn Jahren.


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a, jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen