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KENNZAHL

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Beratungen)

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Beratungen)

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Anzahl der Beratungen ist 2020 bedingt durch die COVID-19-Pandemie gegenüber 2019 um 5,82 % gesunken. Beratungen sind somit in einem geringeren Verhältnis zurückgegangen als die Anzahl der Klient/innen. Das bedeutet, dass es notwendig war, mit einzelnen Klient/innen mehr Beratungsgespräche zu führen, als im langjährigen Durchschnitt. Dieser Umstand könnte auf komplexere Problemlagen der einzelnen, in die Beratungsstellen kommenden Klient/innen hindeuten. Die Häufigkeit von Beratungen pro Klient/in ist 2020 auf 2,23 Beratungen pro Klient/in gestiegen (gegenüber 2,07 Beratungen pro Klient/in 2019), das ist ein Plus von 8 Prozentpunkten und ein Höchststand in den vergangenen zehn Jahren.


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a, jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen