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WIRKUNGSZIEL

Familienhilfe

2020
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Kompetenz von Familien in ihrer Zuständigkeit für den Erhalt von Humanvermögen wird durch professionelle Beratung gestärkt. Im vorliegenden Berichtsjahr wurde die Unterstützung der Familien durch professionelle Familienberatung wegen COVID-19-bedingt notwendiger Einschränkungen in den Rahmenbedingungen erschwert.
Mit 16. März 2020 wurde die face-to-face Beratung in den geförderten Familienberatungsstellen eingestellt und nur noch in besonderen Krisenfällen die Möglichkeit der persönlichen Beratung in den Beratungsstellen vorgesehen. Die Beratungsstellen waren jedoch weiterhin für telefonische und Online-Beratungen erreichbar. Dieses Angebot wurde von den Rechtsträgern massiv erweitert, sodass im Laufe des Jahres 2020 78 % der Beratungsstellen neben telefonischer Beratung auch zumindest eine Form von Internetberatung (E-Mail, Chat, Videotelefonie) anbieten konnten. Mit Mai 2020 wurde der persönliche Beratungsbetrieb wiederaufgenommen und konnte seitdem (mit Ausnahme vieler Beratungsstellen an den Spitälern und vieler Außenstellen an Bezirksgerichten) durchgehend aufrechterhalten werden.

Auf Grundlage des § 38a Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 in der Fassung des Jahres 2020 wurden im Jahr 2020 im Rahmen des Familienhärteausgleichs und zulasten des Globalbudgets 25.01 COVID-19-Sonderunterstützungsgelder in Höhe von EUR 116.598.399,60 ausbezahlt.

Durch die COVID-19-bedingt notwendigen Einschränkungen im Beratungsangebot wurde 2020 insgesamt ein Rückgang der Beratungen um rd. 25.500 (5,5 % der Beratungen 2019) verzeichnet.
Dieser Rückgang ist einerseits auf die generelle Schließung der Beratungsstellen für persönliche Beratung während des ersten Lockdowns im 1. und 2. Quartal 2020 und andererseits auf die auch nach Mai 2020 zum Teil noch mehrmonatig andauernde Aussetzung der face-to-face Beratung in Familienberatungsstellen, die direkt in den Spitälern und bei den Bezirksgerichten angesiedelt sind, zurückzuführen (wegen der erhöhten COVID-19-bedingten Sicherheitsmaßnahmen an diesen Standorten). Im 2. Halbjahr hat sich die Inanspruchnahme von Beratung auf einem gegenüber 2019 sogar geringfügig gesteigerten Niveau stabilisiert (plus 1.000 Beratungen gegenüber dem 2. Halbjahr 2019). In der Beratungsinhaltstatistik zeigt sich entsprechend der längerdauernden Aussetzungen der Beratung in Spitälern und an Bezirksgerichten ein Rückgang bei Schwangerschaftsberatung, Familienplanungsberatung, Beratung zu Sexualerziehung sowie bei Trennungs- bzw. Scheidungsberatung um insgesamt rund 23.000 Beratungen im Jahr 2020 gegenüber 2019.
Im Gegensatz dazu sind jedoch Beratungen bei wirtschaftlichen bzw. finanziellen Problemen sowie Beratungen zu den Themen Ängste/Überforderung/psychische Probleme um insgesamt 15.700 Beratungen gegenüber dem Stand 2019 gestiegen. Damit wird die Bedeutung der geförderten Familienberatungsstellen für die psychosoziale Versorgung der österreichischen Bevölkerung unterstrichen.

Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 3 führen nach Meinung des Bundeskanzleramts zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „nicht erreicht“ : Kennzahl 25.3.1 „nicht erreicht“, Kennzahl 25.3.2 „nicht erreicht“, Maßnahme 3 des Globalbudgets 25.01 „nicht erreicht“.

Das Unterziel 3.7 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 3 insofern signifikant, als das Wirkungsziel 3 mit Familienberatung betreffend reproduktive Gesundheit, Familienplanung und Aufklärung der Bevölkerung wesentlich zum SDG-Unterziel beiträgt.