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WIRKUNGSZIEL

Familienhilfe

Verringerung von familiären Notlagen und Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das veränderte Geschlechterverständnis, die Überalterung der Gesellschaft, die Vielfalt der Lebens- und Familienformen unterschiedlicher Zugang zu Bildung und ähnliche Entwicklungen bringen neue Fragestellungen für unsere Gesellschaft mit sich. Mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Belastung und Druck am Arbeitsplatz, komplexe und häufig konfliktanfällige zwischenmenschliche Beziehungen, Probleme in der Kindererziehung und finanzielle Sorgen – Herausforderungen des täglichen Lebens können von vielen Menschen nicht ohne professionelle Unterstützung bewältigt werden.
Können Familien ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, sind – ohne Gegensteuerung durch Unterstützungsmaßnahmen der Gesellschaft – im Bereich Finanzen, Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbstätigkeit u. a. Kosten von rund Euro 2 Mio. pro Kind im Lebensverlauf zu erwarten. Von einer Trennung oder Scheidung betroffene Eltern und Kinder sollen bei der Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit Scheidung, Trennung, Obsorge- und Kontaktrechtsfragen unterstützt werden, um negative Trennungsfolgen zu vermeiden.
Die Dotierung der Personalkostenförderung in der Familienberatung konnte im Jahr 2019 durch Budgetumschichtung von rund 500.000 Euro aus dem Familienhärteausgleich auf dem Level von 2018 gehalten werden. Damit wurde auch das Förderbudget, das mit den Familienberatungsstellen im Rahmenfördervertrag 2017 – 2019 vereinbart war, für 2019 zur Verfügung gestellt. Angesichts der jährlich steigenden Personalkosten in den Beratungsstellen sind die über mehrere Jahre gleichbleibenden Fördermittel als schwierige finanzielle Rahmenbedingungen einzustufen. Dennoch wurde als ambitioniertes Ziel das Erreichen des Niveaus der letzten Jahre für die Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen angesetzt („Halten der“ oder „stabile“ Inanspruchnahme).
Die Bereitstellung des vielfältigen Beratungsangebots der Familienberatungsstellen stärkt die Kompetenz von Familien. Die Effekte der Beratungsleistungen können nicht laufend geprüft werden, weil dafür aufwändige Studien notwendig sind. Die stabile Inanspruchnahme der Familienberatungsangebote durch die Bevölkerung legt jedoch nahe, dass sowohl das Bewusstsein für diverse familiäre Problemfelder geschaffen als auch die Hemmschwellen zur Inanspruchnahme von professioneller Unterstützung beseitigt wurden. Diese professionelle Beratung beugt negativen gesellschaftlichen Effekten, die aus familiären Konfliktsituationen entstehen können, vor.