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KENNZAHL

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klientinnen und Klienten)

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klientinnen und Klienten)

2022
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Anzahl der Klientinnen und Klienten ist 2022 gegenüber 2021 um 12,12 % gestiegen. Die langsame Öffnung der COVID-19-bedingt geschlossenen hochfrequenten Beratungsstandorte „Beratung am Bezirksgericht“ und „Beratungsstellen in Spitälern“, an denen üblicherweise Klientinnen und Klienten lediglich einen Beratungstermin ohne Folgetermin wahrnehmen, scheint dafür ausschlaggebend zu sein.


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a, jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Klientinnen und Klienten in den geförderten Familienberatungsstellen