Die Kompetenz von Familien in ihrer Zuständigkeit für den Erhalt von Humanvermögen wird durch professionelle Beratung gestärkt. Im vorliegenden Berichtsjahr wurde die Unterstützung der Familien durch professionelle Familienberatung wegen COVID-19 bedingt notwendiger Einschränkungen in den Rahmenbedingungen noch erschwert. Grundsätzlich konnte durch die Möglichkeit der telefonischen Beratung sowie den seit dem Jahr 2020 forcierten Ausbau der Online-Beratung (E-Mail, Chat, Videotelefonie) das flächendeckende Beratungsangebot trotz COVID-19 bedingter Sicherheitsvorkehrungen aufrechterhalten werden.
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu rund 24.100 mehr Beratungen, das entspricht einem Anstieg von mehr als 5 Prozentpunkten. Gleichzeitig nahmen rund 23.600 mehr Klientinnen und Klienten im Vergleich zum Vorjahr das Angebot einer Beratung in Anspruch. Damit entspricht die Anzahl an Beratungen und der Klientinnen und Klienten erstmals wieder in etwa dem Vorkrisenniveau.
Die Auswirkungen der nach wie vor eingeschränkten COVID-19 bedingten Situation in den Spitälern und an den Bezirksgerichten spiegeln sich in der Beratungsinhaltsstatistik wider. In den Punkten Schwangerschaftsberatung, Beratung zu Sexualerziehung und Trennungs- und Scheidungsberatungen gab zwar einen Anstieg von ca.12.000 Beratungen mehr gegenüber dem Vorjahr, im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 kam es insgesamt jedoch zu einem Gesamtrückgang von ca. 7.000 Beratungen.
In der Beratungsinhaltsstatistik zeichnen sich neben den Herausforderungen der Nachwirkungen der COVID-19 Pandemie auch die Auswirkungen des Angriffskrieges gegen die Ukraine ab. Es zeigt sich ein deutlicher prozentueller Anstieg an Beratungen zu den Themen familiäre und außerfamiliäre Konflikte sowie Flucht und Vertreibung im Vergleich zum Vorjahr. Damit wird die Bedeutung der geförderten Familienberatungsstellen für die psychosoziale Versorgung und die Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung unterstrichen.
Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 3 führen nach Meinung des Bundeskanzleramts zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „überwiegend erreicht“, Kennzahl 25.3.1 „überwiegend erreicht“, Kennzahl 25.3.2 „überwiegend erreicht“, Maßnahme 4 des Globalbudgets 25.01 (Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen) „überwiegend erreicht“.
Das Unterziel 3.7. der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 3 insofern signifikant, als das das Wirkungsziel 3 mit Familienberatung betreffend reproduktive Gesundheit, Familienplanung und Aufklärung der Bevölkerung wesentlich zum SDG-Unterziel beiträgt. Die Beratungen in den Bereichen, die zur sexual- und reproduktionsmedizinischen Aufklärung entscheidend beitragen, waren in den letzten Jahren, durch die COVID-19-bedingten Sicherheitsvorkehrungen, stark eingeschränkt. Die Anzahl der Beratungen zu diesen Themen befinden sich noch nicht wieder auf Vorkrisenniveau, es kann jedoch ein erster deutlicher Anstieg im Vorjahresvergleich verzeichnet werden.