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WIRKUNGSZIEL

Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung

Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Kompetenz von Familien in ihrer Zuständigkeit für den Erhalt von Humanvermögen wird durch professionelle Beratung gestärkt.

Das vorliegende Berichtsjahr lässt keine Einschränkungen der Rahmenbedingungen durch COVID-19 mehr erkennen.
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu rund 36.800 mehr Beratungen, das entspricht einem Anstieg von rund 7 Prozent. Gleichzeitig nahmen rund 19.000 mehr Klientinnen und Klienten im Vergleich zum Vorjahr das Angebot einer Beratung in Anspruch.

Auf die Beratungen in den Familienberatungsstellen hatten im Jahr 2023 vor allem die Teuerungsrate, in Hinblick auf die kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen sowie die Erhöhung der Obergrenze für Honorare Selbstständige und freier Dienstnehmer, und die Schwerpunktsetzung in den Bereichen der Pilotphase zur „Elternberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes“ und der „Beratung und Begleitung rund ums Lebensende“ Auswirkungen.

In der Beratungsstatistik zeigen sich so vor allem überproportionale Anstiege bei den Beratungen zu den Themen „Schwangerschaft-Empfängnisregelung-Wunschkind“ und „Traumatische Erlebnisse“.

Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 3 führen nach Meinung des Bundeskanzleramts zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „überwiegend erreicht“, Kennzahl 25.3.1 „zur Gänze erreicht“, Kennzahl 25.3.2 „überplanmäßig erreicht“, Maßnahme 4 des Globalbudgets 25.01 (Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen) „zur Gänze erreicht“.

Das Unterziel 3.7. der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 3 insofern signifikant, als das das Wirkungsziel 3 mit Familienberatung betreffend reproduktive Gesundheit, Familienplanung und Aufklärung der Bevölkerung wesentlich zum SDG-Unterziel beiträgt. Die Anzahl der Beratungen in den Bereichen, die zur sexual- und reproduktionsmedizinischen Aufklärung entscheidend beitragen befindet sich im Jahr 2023 nun wieder auf Vorkrisenniveau.