Die Kompetenz von Familien in ihrer Zuständigkeit für den Erhalt von Humanvermögen wird durch professionelle Beratung gestärkt.
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu rund 18.000 mehr Beratungen, das entspricht einem Anstieg von rund 3,6 Prozent. Gleichzeitig nahmen rund 8.000 mehr Klientinnen und Klienten im Vergleich zum Vorjahr das Angebot einer Beratung in Anspruch, damit wurde ein Höchststand an Klientinnen und Klientinnen und der geleisteten Beratungen in der geförderten Familienberatung erreicht.
Auf die Beratungen in den Familienberatungsstellen hatten im Jahr 2024 vor allem die Teuerungsrate, in Hinblick auf die kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen sowie die Erhöhung der Obergrenze für Honorare der Selbstständigen und freien Dienstnehmenden, und die Pilotphase zur „Elternberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes“, die 2024 erstmalig im gesamten Kalenderjahr angeboten wurde, Auswirkungen.
In der Beratungsstatistik zeigen sich so vor allem überproportionale Anstiege bei den Beratungen zu den Themen „Schwangerschaft-Empfängnisregelung-Wunschkind“.
Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 3 führen nach Meinung des Bundeskanzleramts zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „teilweise erreicht“, Kennzahl 25.3.1 „nicht erreicht“, Kennzahl 25.3.2 „zur Gänze erreicht“, Maßnahme 4 des Globalbudgets 25.01 (Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen) „teilweise erreicht“.
Das Unterziel 3.7 „Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten“ der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 3 insofern signifikant, als das das Wirkungsziel 3 mit Familienberatung betreffend reproduktive Gesundheit, Familienplanung und Aufklärung der Bevölkerung wesentlich zum SDG-Unterziel beiträgt.