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KENNZAHL

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klientinnen und Klienten)

Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klientinnen und Klienten)

2024
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Anzahl der Klientinnen und Klienten ist 2024 gegenüber 2023 um ca. 3,4 % gestiegen.

2024 konnten rund 353.000 Beratungsstunden angeboten werden, was einer Erhöhung der Stunden von ca. 7 % gegenüber dem Jahr 2023 entspricht.

Die Gesamtanzahl der in den geförderten Familienberatungsstellen beratenen Klientinnen und Klienten ist geringer als erwartet. Dies zeichnet sich vor allem in den Themenkomplexen „Gewalt in der Familie, Missbrauch, Misshandlung“ und „Psychische Probleme“ ab und könnte daher auf die umfangreichen Angebote zur Gewaltprävention durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für Inneres und im Feld der psychischen Krisen auf die Maßnahmen, vor allem für junge Menschen („Gesund aus der Krise“), des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, zurückzuführen sein.


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4a, jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen

Berechnungsmethode

Zählung der Klientinnen und Klienten in den geförderten Familienberatungsstellen