MASSNAHME
Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen
Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Klientinnen und Klienten in den geförderten Familienberatungsstellen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
218.000Anzahl
Zielzustand
230.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Klientinnen und Klienten ist 2022 gegenüber 2021 um 12,12 % gestiegen. Die langsame Öffnung der COVID-19-bedingt geschlossenen hochfrequenten Beratungsstandorte „Beratung am Bezirksgericht“ und „Beratungsstellen in Spitälern“, an denen üblicherweise Klientinnen und Klienten lediglich einen Beratungstermin ohne Folgetermin wahrnehmen, scheint dafür ausschlaggebend zu sein.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
195.757
Quelle
BKA Abt. VI/4a jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen
Berechnungsmethode
Zählung der Klientinnen und Klienten in den geförderten Familienberatungsstellen
Kennzahl: Anzahl der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
469.000Anzahl
Zielzustand
475.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Beratungen ist 2022 gegenüber 2021 um 5,43 % gestiegen. Das Vorkrisenniveau von 2019 wurde damit wieder erreicht (insgesamt 1,28 % mehr Beratungen im Vergleich zu 2019). In Zusammenhang mit dem Anstieg der Anzahl an Klientinnen und Klienten bedeutet dies, dass im Vergleich zum Vorjahr wieder weniger Beratungen pro Klientin oder Klient notwendig waren.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
437.477
Quelle
BKA, Abt.VI/4a, jährl. Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen
Berechnungsmethode
Zählung der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen