KENNZAHL
Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft: Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffenen
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Zur Berechnung dieser Prozentzahl wurden die Datensätze aus der GAW-Statistik betreffend „Beratungsverlauf: Vergleichsgespräche“ und „Beratungsergebnis: Ersatzleistung, Entschuldigung und GlBG konformes Ergebnis“ herangezogen. 67 % der Diskriminierungsfälle des Jahres 2018 konnten daher – wenn ein Vergleichsgespräch von der betroffenen Person erwünscht worden war – auch mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Rund ein Drittel aller Vergleiche betraf Fälle sexueller Belästigung. Die GAW verzeichnete im Jahr 2018 eine verstärkte Nachfrage nach Unternehmensschulungen zu diesem Thema und gab überdies einen Leitfaden für ArbeitgeberInnen zur Abhilfe gegen sexuelle Belästigung heraus. Ein Erklärungsansatz für die positive Kennzahlenentwicklung besteht darin, dass vor allem in Unternehmen sowohl das Problembewusstsein als auch die Lösungsbereitschaft im Zusammenhang mit Diskriminierungsfällen zugenommen hat.
Quelle
Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts
Berechnungsmethode
Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“, „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle, bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird.