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KENNZAHL

Patentanmeldungen für Umwelttechnologien

2021
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Für die Jahre 2013–2016 können keine Istwerte berichtet werden, da keine historischen Werte verfügbar sind.
Der Indikator zeigt, dass Österreich relativ zu den „Innovation Leadern“ (gem. EIS) bei der Anmeldung von Patenten in energie- und umweltrelevanten Technologiebereichen, die im thematischen Zuständigkeitsbereich des BMK liegen, sehr gut abschneidet: Die Werte in den Jahren 2018–2020 bewegten sich knapp entlang des Zielwertes von 100 %.
Im Jahr 2021 ist ein signifikanter Rückgang der Kennzahl festzustellen, der allerdings teilweise auf Änderungen in der Datengrundlage zurückzuführen ist und deshalb als vorübergehend betrachtet wird. Aufgrund der Berechnungsmethode bildet die Kennzahl Effekte, die in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehen, noch nicht ab.
Angesichts verstärkter Ressourcen- und Energieknappheit, ist die gezielte Unterstützung der anwendungsorientierten Forschung essentiell, damit Unternehmen am entstehenden Lösungsmarkt erfolgreich sein können. Das BMK wirkt deshalb durch den fokussierten Einsatz von Förderungen entlang der nationalen Nachhaltigkeitsziele darauf hin, dass verstärkt innovative und nachhaltige Lösungen entwickelt werden. Dies soll sich in Zukunft auch in einem Anstieg der Patentanmeldungen in Umwelttechnologien niederschlagen.


Quelle

ÖPA, OECD, Weltbank, EIS

Berechnungsmethode

Patentanmeldungen österreichischer AnmelderInnen beim Europäischen Patentamt (EPA), relativ zu den Anmeldezahlen der Vergleichsgruppe für ausgewählte Kategorien von Umwelttechnologien (Anmeldezahlen jeweils normiert auf die Bevölkerung), Vergleichsgruppe = EPA-Mitgliedsstaaten, die im European Innovation Scoreboard (EIS) in den beiden höchsten Kategorien („Innovation Leader“ und „Strong Innovators“) eingestuft sind. Es wird der 3-Jahres-Mittelwert zur Glättung berechnet, für das Jahr t werden die Anmeldezahlen der Jahre (t-4) bis (t-2) herangezogen