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KENNZAHL

Persönliche und/oder telefonische Kontakte durch den eigens eingerichteten Auskunftsdienst der Volksanwaltschaft

Persönliche und/oder telefonische Kontakte durch den eigens eingerichteten Auskunftsdienst der Volksanwaltschaft

2017
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

2017 wurden insgesamt 12.046 Prüfverfahren abgeschlossen, davon wurden 9.858 2017 eingeleitet. In 3.185 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von 26,4 % aller erledigten Verfahren entspricht. Das bedeutet, dass
etwa jede vierte Beschwerde, die zu einem Prüfverfahren führte, berechtigt war. Bei 3.869 Beschwerden sahen die Mitglieder der Volksanwaltschaft hingegen keinen Anlass für eine Beanstandung, in 4.992 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig. Die Volksanwaltschaft informierte die Betroffenen im Schnitt nach 48 Tagen über das Ergebnis der Überprüfung.


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Anzahl der Kontakte, die durch den 5 Tage in der Woche den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden Auskunftsdienst betreut werden