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KENNZAHL

Professorinnenanteil

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Beim Professorinnenanteil gibt es noch einen relativ großen Aufholbedarf, was die geschlechtergerechte Verteilung der Positionen betrifft. Da es sich zum allergrößten Teil um bestehende Professuren und somit um aufrechte Beschäftigungsverhältnisse handelt, können Verbesserungen in der Relation nur über Neubestellungen aufgrund von Pensionierungen/Emeritierungen bzw. Neueinrichtungen erreicht werden. Der Professorinnenanteil und somit die Anzahl von Professorinnen an Universitäten konnte kontinuierlich erhöht werden: seit 2014 konnte eine Steigerung des Frauenanteils bei Professor/innen um 5,5 Prozentpunkte erreicht werden. Der ambitionierte Zielwert für 2020 konnte sogar um 1,1 Prozentpunkte übertroffen werden. Die Steigerung von 2019 auf 2020 konnte aufgrund des besonders hohen Zuwachses an neuen Laufbahnstellen und Professuren in der LV-Periode 2019–2021 erreicht werden. Diese Entwicklung untermauert einmal mehr die zentrale Bedeutung des Instruments Leistungsvereinbarung zur Erhöhung der Frauenanteile, insbesondere in wissenschaftlichen Leistungsfunktionen. Das seit 2019 eingesetzte Kaskadenmodell, nach dem neue und nachzubesetzende Professuren mit dem Frauenanteil beim Potenzial in der darunterliegenden Karrierestufe besetzt werden, zeigt Wirkung. Für 2023 wurde daher auf Basis des Istwertes von 2020 der Trend der Steigerung der Frauenanteile von 2015–2019 (+0,8 Prozentpunkte pro Jahr) fortgeschrieben. Der Personalzuwachs und damit auch die Möglichkeit, die Frauenanteile entsprechend zu steigern, wird in den Jahren 2022–2024 für die Universitäten geringer ausfallen.


Quelle

uni:data (www.bmbwf.gv.at/unidata)

Berechnungsmethode

Frauenanteil in Köpfen bei den Professuren gemäß §98 und §99 UG 2002 gemäß BidokVUni in den Verwendungsgruppen 11, 12, 81, 85,86 und 87