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KENNZAHL

Rechtssicherheit bei Bescheiden der Datenschutzbehörde

Rechtssicherheit bei Bescheiden der Datenschutzbehörde. Hoher Anteil erfolgreich abgeschlossener Prüfverfahren gemäß § 30 Datenschutzgesetz 2000

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Datenschutzbehörde hat im Jahr 2016 insgesamt 448 Bescheide erlassen, wovon 422 in Rechtskraft erwachsen sind (26 Verfahren sind vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig). Somit ergibt sich eine Kennzahlenwert von 94,20 %.


Quelle

Tätigkeitsbericht der Datenschutzbehörde

Berechnungsmethode

Prozentueller Anteil der von der Datenschutzbehörde sowohl erlassenen als auch in Rechtskraft erwachsenen Bescheide bezogen auf die Gesamtzahl der in einem Jahr erlassenen Bescheide