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WIRKUNGSZIEL

Das Ressort Bundeskanzleramt als Garant und Weiterentwickler der Rechtsstaatlichkeit.

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Beim Bundesverwaltungsgericht sind trotz der Steigerung der Beschwerdeverfahren, insbesondere im Bereich Fremdenwesen und Asyl, die Erledigungszahlen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der elektronische Akten- und Rechtsverkehr wurde in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht von allen technisch eingebunden SchnittstellenpartnerInnen (Verfahrensparteien, Verwaltungsbehörde etc.) sehr gut angenommen und in hohem Ausmaß genutzt.
Der hohe Nutzen des Rechtsinformationssystems des Bundes (www.ris.bka.gv.at) und der elektronischen Anwendung „Gleichbehandlungs : App“ zeigt sich anhand steigender Zugriffs- bzw. Registrierungszahlen.

Die mit 25. Mai 2018 in Geltung tretende Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union wird Änderungen in der Aufgabenstellung sowie in der Organisationsstruktur der Datenschutzbehörde nach sich ziehen. Die Vorbereitungen auf den organisationalen Wandel, insbesondere die Qualifizierung der MitarbeiterInnen im Hinblick auf die neuen Aufgabenstellungen sind im Gange. Es ist nicht auszuschließen, dass Anpassungen des nationalen Datenschutzrechts infolge der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu einer geänderten Wirkungszielkennzahl der Datenschutzbehörde (=Kennzahl 10.4.3) im Bundesvoranschlag 2018 führen wird. Bis Redaktionsschluss des Berichts zur Wirkungsorientierung 2016 ist rechtlich noch nicht festgelegt, ob die Datenschutzbehörde ab 2018 als Strafbehörde fungieren werde. Im Entwurf zum Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, welcher am 12. Mai 2017 in die Begutachtung ging, ist dies allerdings bereits vorgesehen.

Beim Bundesverwaltungsgericht zeigt sich die Weiterentwicklung der Rechtssicherheit, indem die geringe Berichtigungsquote bei Entscheidungen Aufschluss über deren formale Qualität gibt, indem der hohe Nutzungsgrad des elektronischen Akten- und Rechtsverkehrs die effiziente Abwicklung der Verfahren ermöglicht, indem in allen Bereichen qualitätsgesicherte Arbeitsabläufe gemäß ISO 9001 etabliert sind und die Arbeitsabläufe laufend weiterentwickelt und adaptiert werden. Die hohe Qualität der Verfahrensabwicklung der Datenschutzbehörde manifestiert sich im hohen Anteil der in Rechtskraft erwachsenen Bescheide. Das kostenfreie und im hohen Maße von BürgerInnen genutzte elektronische Rechtsinformationssystem des Bundes (www.ris.bka.gv.at) stellt den Zugriff auf das aktuelle Bundes- bzw. Landesrecht sicher. Der Zugang zum Gleichbehandlungsrecht wird für die BürgerInnen durch den Einsatz elektronischer Medien (Gleichbehandlungs : App der Gleichbehandlungsanwaltschaft) wesentlich erleichtert.

Die Gesamtbeurteilung dieses Wirkungsziels mit „überplanmäßig erreicht“ ist insofern gerechtfertigt, als dessen Zielgrößen mehrheitlich übertroffen wurden. Von den insgesamt fünf Wirkungszielkennzahlen wurden vier überplanmäßig erreicht. Lediglich die Wirkungszielkennzahl betreffend das Rechtsinformationssystem des Bundes (=Kennzahl 10.4.4) und die ebenfalls zum Wirkungsziel 4 einen Beitrag leistende Maßnahme auf Ebene des Globalbudgets 10.01 betreffend die ISO-9001-Zertifizierung des Bundesverwaltungsgerichts (=Maßnahme 5) wurden zur Gänze erreicht.