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WIRKUNGSZIEL

Das Ressort Bundeskanzleramt als Garant und Weiterentwickler der Rechtsstaatlichkeit

Das Ressort Bundeskanzleramt als Garant und Weiterentwickler der Rechtsstaatlichkeit. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der Rechtsberatung und -vertretung, der Legistik sowie der Dokumentation des Rechts; standardisierte und qualitätsgesicherte Abläufe in Verfahren der Datenschutzbehörde und in Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht; verbesserter Zugang zum Gleichbehandlungsrecht

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Anzahl an Verfahren im Bundesverwaltungsgericht weist insbesondere auch aufgrund der Migrationswelle der letzten Jahre eine steigende Tendenz auf. Die Nachfrage nach elektronisch abrufbaren Rechtsinformationen steigt ebenfalls stetig an. Der Arbeitsschwerpunkt der Datenschutzbehörde stand im Jahr 2017 ganz im Zeichen der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung der EU: Vorbereitung für die Vornahme einer neuen Personal- und Geschäftseinteilung samt neuen Akten- und Zuteilungsplänen, Abhaltung von Vorträgen, Abhaltung von Workshops für die MitarbeiterInnen betreffend die aktuellen Entwicklungen im nationalen sowie europäischen Datenschutzrecht, Teilnahme an Subgroupmeetings der Art. 29 Datenschutz-Gruppe, Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Newsletters der Datenschutzbehörde, Umsetzung des legistischen Vorhabens „white list“.
Im Bereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine stärkere Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Diskriminierung feststellbar. Verstärkt durch Medienkampagnen (z.B. metoo) ergibt sich stetig steigender Bedarf an Beratungs- und Informationsleistungen zu diesem Thema.

Das Bundeskanzleramt leistete im Jahr 2017 einen hohen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit in Österreich. Dies wird durch die nachstehenden Ausführungen zu den Wirkungsangaben untermauert, welche eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 4 mit „zur Gänze erreicht“ rechtfertigen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) konnte den mit der Kennzahl 10.4.1 angestrebten Anteil der Berichtigungen bei Entscheidungen trotz gestiegener Verfahrenszahl immerhin teilweise erreichen. Dies ist insbesondere auf die vorbildliche Prozessorganisation im BVwG zurückzuführen, welche auch 2017 die Zertifizierung nach ISO 9001 erhielt – siehe zur Gänze erreichte Maßnahme 5 zum Globalbudget 10.01. Die Rechtssicherheit bei Bescheiden der Datenschutzbehörde hat, wie die positive Entwicklung der Kennzahl 10.4.2 zeigt, überdurchschnittlich zugenommen. Dank der stets aktuellen Dokumente des Bundesrechts konnte der Zielzustand der Kennzahl 10.4.3 hinsichtlich Abfragen im Rechtsinformationssystem (RIS) übertroffen werden. Im Bereich der Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist ein hoher Bedarf an Beratungsleistungen zu den Diskriminierungsgründen neben Geschlecht feststellbar, was sich in der deutlich übertroffenen Kennzahl 10.4.4 manifestiert.