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Untergliederung 10

Bundeskanzleramt

2017

Leitbild der Untergliederung

Als Bindeglied zwischen den Gebietskörperschaften, dem Parlament und den Bundesverwaltungsstellen schafft das Bundeskanzleramt den Rahmen für eine aktive Regierungspolitik. Aufgrund seiner Koordinationsfunktion leistet es einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der europäischen Zukunft. Es ist zuständig für die staatliche Verfassung, vertritt die Republik Österreich vor Gerichtshöfen und sichert die Rechtsstaatlichkeit insbesondere durch das Bundesverwaltungsgericht, die Datenschutzbehörde und die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das Bundeskanzleramt agiert als Reformmotor und Informationsdrehscheibe sowohl für die BürgerInnen und Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung Österreichs auf Basis der ständigen Weiterentwicklung von (elektronischen) Verwaltungsservices. Es trägt die Verantwortung für die Rahmenbedingungen einer effektiven und effizienten Verwaltung, insbesondere in Bezug auf Personal und Steuerung. Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Gestaltung von Rahmenbedingungen zur Förderung von Diversität sind dem Bundeskanzleramt sowohl ein Auftrag als auch ein Anliegen.

Zugeordnetes Ressort

Wirkungsziele 2017

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber. Angestrebte Wirkung: motiviertes, engagiertes und entsprechend der Aufgabenanforderungen qualifiziertes Personal in einem effizienten Organisationsrahmen - mit optimierten Geschäftsprozessen und Ressourceneinsatz - sicherstellen. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Förderung der Diversität von den Bediensteten sind feste Bestandteile der Organisationskultur des Bundeskanzleramts

UG 10 Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für BürgerInnen, Verwaltung, Politik und Unternehmen. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der (elektronischen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts

UG 10 Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. Angestrebte Wirkung: Koordination der Regierungs- und Europapolitik, Sicherstellung einer modernen und effizienten Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie diverser Menschen und Zielgruppen (=Gestaltung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Diversität)

UG 10 Bundeskanzleramt

Das Ressort Bundeskanzleramt als Garant und Weiterentwickler der Rechtsstaatlichkeit. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der Rechtsberatung und -vertretung, der Legistik sowie der Dokumentation des Rechts; standardisierte und qualitätsgesicherte Abläufe in Verfahren der Datenschutzbehörde und in Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht; verbesserter Zugang zum Gleichbehandlungsrecht

UG 10 Bundeskanzleramt

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Anteil an Themen im Rahmen des risikoorientierten Jahresrevisionsplans, welche auf Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- bzw. Prozessmanagement abzielen

Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in jenen höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen, wo Frauen unterrepräsentiert sind (A2/5-8)

Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in jenen höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen, wo Frauen unterrepräsentiert sind (A3/5-8)

Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle des Bundeskanzleramts

Ausbildungstage pro Mitarbeiterin der Zentralstelle des Bundeskanzleramts

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


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