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KENNZAHL

Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A3/5-8)

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Erläuterung der Kennzahlenentwicklung, siehe Kennzahl 10.1.9.


Quelle

Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)

Berechnungsmethode

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen laut dem im Planungszeitpunkt geltenden Personalplan (=Beilage zum Bundesfinanzgesetz, Personalplan 2016 in der Fassung des Bundesgesetzblatts I, Nummer 34 vom 8. Juni 2016): A1/7-9 und A1/4-6 (Höherer Dienst), A2/5-8 (Gehobener Dienst) und A3/5-8 (Mittlerer Dienst) - einschließlich vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufungen. Bei der Kennzahlenberechnung wurden karenzierte Bedienstete sowie Bedienstete ausgegliederter Rechtsträger des Ressorts ausgenommen. Die Werte betreffend Istzustände stellen den Jahresdurchschnitt dar und können von den Werten im Gleichbehandlungsbericht des Bundes abweichen. Das ist darauf zurückzuführen, dass im Gleichbehandlungsbericht stichtagsbezogene Daten per 31.12.2017 angeführt sind.