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WIRKUNGSZIEL

Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Infolge des verhältnismäßig hohen Altersdurchschnitts beim Personal des Bundeskanzleramts und der restriktiven Personal- und Budgetpolitik des Bundes ist es nach wie vor geboten, den Organisationsrahmen im Bundeskanzleramt effizient zu gestalten und im Wettbewerb um die besten MitarbeiterInnen am Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben. Die Prüfschwerpunkte der Innenrevision des Bundeskanzleramts im Hinblick auf Organisations- bzw. Prozessmanagement sollen dazu beitragen, dass die Effizienz der Organisation stetig optimiert werden kann.

Was den mit dem Wirkungsziel angestrebten effizienten Organisationsrahmen anbelangt, so führten die stärkere Fokussierung der Innenrevision auf Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- und Prozessmanagement und die daraus resultierenden Empfehlungen bereits zu zahlreichen Verbesserungen und Synergieeffekten. Qualifiziertes Personal entsprechend der Aufgabenanforderungen soll auch in Zukunft und vor allem durch zielgerichtete Ausbildungsmaßnahmen sichergestellt werden. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass diese im MitarbeiterInnengespräch festgelegt werden. Aber auch Potenzialanalysen mit abschließenden Analysegesprächen leisten einen Beitrag, dass MitarbeiterInnen an zielgerichteten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dabei wurde und wird besonders auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet. Diesbezügliche Kennzahlen wurden im von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle (vormals BKA, nunmehr BMöDS) moderierten Prozess zur Gesamtkoordination Gleichstellung abgestimmt.

Obgleich im Jahr 2017 die Wirkungszielkennzahl 10.1.3 und die Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.1 (=Potenzialanalysen) nur teilweise erreicht wurden, rechtfertigen überplanmäßige Beurteilungen bei der Wirkungszielkennzahl 10.1.4 die Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.