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WIRKUNGSZIEL

Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber.

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Was den mit dem Wirkungsziel angestrebten effizienten Organisationsrahmen anbelangt, so soll mittelfristig – nach Etablierung eines Monitoringsystems innerhalb der Internen Revision – die Wirkungmessung hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- und Prozessmanagement des Bundeskanzleramts auf dem Umsetzungsgrad von Empfehlungen der Internen Revision zu Schwachstellen und Risiken abstellen. Man muss sich jedoch vor Augen halten, dass auch andere Faktoren den Umsetzungsgrad mitbestimmen. So entscheiden in erster Linie die geprüften Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts über die Umsetzung von Empfehlungen und nicht die Interne Revision.

Was die Geschäftsprozesse anlangt, so sollen mittelfristig in Arbeitsbereichen mit hohem Personaleinsatz die Prozesse erhoben und gestrafft werden, um positive Skaleneffekte sowohl beim personellen als auch beim budgetären Ressourceneinsatz zu erzielen.

Personal, das entsprechend den Aufgabenanforderung qualifiziert ist, soll vor allem durch die verstärkte Nutzung des MitarbeiterInnengesprächs zur Definition von Ausbildungsmaßnahmen sichergestellt werden. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer ist ein integraler Bestandteil der Organisationskultur, welchen das Bundeskanzleramt durch Maßnahmen wie Telearbeit und MitarbeiterInnenqualifizierung fördert. Insbesondere bei der Aufnahme neuer Bediensteter sowie bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird auf die Ausgewogenheit der Geschlechter geachtet. Der Gleichstellungsaspekt wird sukzessive stärker bei der Messung des Wirkungsziels 1 berücksichtigt. So wurden etwa im Bundesvoranschlag 2017 zwei Wirkungszielkennzahlen durch die Definition von geschlechtsspezifischen Zielwerten zu Gleichstellungskennzahlen ausgebaut: Ausbildungstage und Teilzeitbeschäftigungsquote (=Kennzahlen 10.1.2 und 10.1.3).

Was den mit dem Wirkungsziel angestrebten effizienten Organisationsrahmen anbelangt, so führten die stärkere Fokussierung der Internen Revision auf Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- und Prozessmanagement und die daraus resultierenden Empfehlungen bereits zu zahlreichen Verbesserungen und Synergieeffekten. Eine Prozessevaluierung der Revision BKA zur Zweckmäßigkeit des ELAK im Bereich des Internes Stücks führte zu Vereinfachungen und zur Entwicklung von WEB-Formularen (Forcierung der KundInnenorientierung). Eine Revision zur Qualität des internen Berichtswesens betreffend BHG führte zur Eingliederung des ressortinternen Wirkungscontrollings in die Budgetabteilung des BKA, zur Etablierung einer verbesserten ressortinternen Controllingorganisation sowie einer verbesserten inhaltlichen Finanzberichtserstattung.

Qualifiziertes Personal entsprechend der Aufgabenanforderungen soll auch in Zukunft und vor allem durch zielgerichtete Ausbildungsmaßnahmen sichergestellt werden. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass diese im MitarbeiterInnengespräch festgelegt werden. Aber auch Potentialanalysen mit abschließenden Analysegesprächen leisten einen Beitrag, dass MitarbeiterInnen an zielgerichteten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dabei wird besonders auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet.

Obgleich im Jahr 2016 zwei Wirkungszielkennzahlen überwiegend bzw. teilweise erreicht wurden (=Kennzahlen 10.1.2 und 10.1.3), rechtfertigen zwei überplanmäßig erreichte Wirkungszielkennzahlen (=Kennzahlen 10.1.1 und 10.1.4) und die zur Gänze erreichte erste Maßnahme auf Ebene des Globalbudgets 10.01 die Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.