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KENNZAHL

Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8)

Erhöhung der Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8)

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Es handelt sich hierbei um eine Wirkungsziel-Kennzahl, welche auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern abstellt. Die Besetzung der freien Planstellen mit neuen MitarbeiterInnen ergibt sich aus der Aufnahmepolitik des Bundeskanzleramts. Dabei wird die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern so weit als möglich berücksichtigt.


Quelle

Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)

Berechnungsmethode

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen laut §§ 28 bis 31 Gehaltsgesetz 1956: A2/5-8 (Gehobener Dienst)