Es handelt sich hierbei um eine Wirkungsziel-Kennzahl, welche auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern abstellt. Die Besetzung der freien Planstellen mit neuen MitarbeiterInnen ergibt sich aus der Aufnahmepolitik des Bundeskanzleramts. Dabei wird die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern so weit als möglich berücksichtigt.
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen laut §§ 28 bis 31 Gehaltsgesetz 1956: A1/7-9 (Höherer Dienst)