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KENNZAHL

Ausbildungstage pro MitarbeiterIn des Bundeskanzleramts

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Jahr 2016 wurden die Führungskräfte schriftlich ersucht, auf die Definition von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der MitarbeiterInnengespräche ein besonderes Augenmerk zu legen. Letztlich ist die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aber von der Freiwilligkeit der MitarbeiterInnen abhängig. Oftmals wirken sich der hohe Arbeitsanfall aufseiten der MitarbeiterInnen und die daraus resultierende knappe Zeit hinderlich auf die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aus. Es sollte nach Möglichkeit auf eine ausgewogene Arbeitsverteilung bzw. Arbeitseinteilung geachtet werden, sodass mittelfristig die Inanspruchnahme von etwa vier Ausbildungstagen pro MitarbeiterIn und Jahr angestrebt werden kann.


Quelle

Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungstagen pro MitarbeiterIn des Bundeskanzleramts pro Jahr