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KENNZAHL

Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle des Bundeskanzleramts (gesamt)

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Gegenüber dem Vorjahr (Istwert 2016 gesamt = 1,12) konnte das Kennzahlenniveau annähernd gehalten werden. Auch das Geschlechterverhältnis bei der Inanspruchnahme von Aus- und Weiterbildungstagen kann als ausgewogen betrachtet werden. Für einen positiveren Kennzahlenverlauf wirkten sich der hohe Arbeitsanfall aufseiten der MitarbeiterInnen und die daraus resultierende knappe Zeit für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen hinderlich aus. Weitere Faktoren, die den Kennzahlenverlauf im Jahr 2017 beeinflusst haben, sind nicht bekannt.
Letztlich ist die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aber von der Freiwilligkeit der MitarbeiterInnen abhängig. Es sollte nach Möglichkeit auf eine ausgewogene Arbeitsverteilung bzw. Arbeitseinteilung geachtet werden. Mittelfristig wird die Inanspruchnahme von drei bis vier Ausbildungstagen pro MitarbeiterIn und Jahr angestrebt.


Quelle

Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungstagen pro MitarbeiterIn des Bundeskanzleramts pro Jahr