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KENNZAHL

Reduktion von Bundesgesetzen und Verordnungen im Rahmen der Rechtsbereinigung

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit dem 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz, Bundesgesetzblatt I Nr. 61/2018, wurden rund 2450 überflüssig gewordene, veraltete Bundesgesetze und Verordnungen, die vor dem 1. Jänner 2000 im BGBl. veröffentlicht wurden, mit Ablauf des 31. Dezember 2018 formell aufgehoben (vgl. näher die Erläuterungen zur Regierungsvorlage 192 BlgNR XXVI. GP).


Quelle

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Berechnungsmethode

Zählung