Die Übersetzung der im Strafprozess Verwendung findenden Formulare ist ein laufender Prozess, der erst dann (theoretisch) abgeschlossen ist, wenn alle Formulare in alle benötigten Fremdsprachen übersetzt sind. Die ursprünglich vorgesehenen 9 Formulare haben sich auf 84 Formulare (teils in 16 Sprachen übersetzen zu lassen) erhöht.
Da auch die bereits übersetzten Formulare bei gesetzlichen Änderungen zu warten sind, wird die Kurve der Zielwerte über die Jahre voraussichtlich abflachen.
Die Übersetzung der Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen schreitet derzeit jedoch trotzdem überplanmäßig voran, da die Umsetzung wesentlich schneller und kostengünstiger als erwartet erfolgte, woraus sich die Übererfüllung im Verhältnis zu den bereits Ende 2016 zu entwickelnden Zielvorgaben ergab.
Quelle
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Berechnungsmethode
Produkt aus den übersetzten Formularen und Informationsblättern für den Strafprozess und den angebotenen Fremdsprachen