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KENNZAHL

Umsetzung KIG 2017 - Insgesamtes Investitionsvolumen

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017, KIG 2017, BGBl. I Nr. 74/2017, wurden vom Bund insgesamt 175 Mio. € für kommunale Investitionsprogramme der Städte und Gemeinden bereitgestellt.
Anträge konnten vom 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2018 gestellt werden, wonach insgesamt 2.586 Projekte bewilligt und Mittel in Höhe von 137,3 Mio. € an Städte und Gemeinden angewiesen wurden. Das dadurch ausgelöste Investitionsvolumen hat 1,580 Mrd. € betragen. Beim Beschluss des Gesetzes wurde davon ausgegangen, dass Investitionen um rd. 780 Mio. € ausgelöst werden. Diese Annahme ist somit weit übertroffen worden.
Die Gemeinden haben aufgrund von Anträgen auf Fristverlängerung nunmehr mit der Umsetzung ihrer Projekte und der Erbringung der Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel Zeit bis zum 31. Dezember 2021. Nicht im Sinne des KIG 2017 verwendete Mittel – rd. 36 Mio. € – fließen dem Strukturfonds zu und kommen letztlich wieder den Gemeinden zugute.


Quelle

Statistik der Buchhaltungsagentur, Bericht des BMF über die Abwicklung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2017 (KIG 2017)

Berechnungsmethode

Bundesministerium für Finanzen