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WIRKUNGSZIEL

Umsetzung des Paktums über den Finanzausgleich ab 2017

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Von den im Paktum über den Finanzausgleich im Zuständigkeitsbereich des BMF ab dem Jahr 2017 vereinbarten 32 Reformprojekten wurden bis Ende 2020 25 Projekte umgesetzt, somit rund drei Viertel der Projekte. Im Jahr 2020 wurden folgende Projekte abgeschlossen: zwei gebietskörperschaftsübergreifende Spending Review Projekte (Siedlungswasserwirtschaft und Schulgesundheit); Freischaltung des online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch (oBHBH) auf der Plattform für öffentliches Rechnungswesen; Anpassung der gesetzlichen Haftungsobergrenze für den Bund mit der Novelle des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes, BGBl. I Nr. 11/2020, an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden, BGBl. I Nr. 134/2017, (HOG – Vereinbarung).

Nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 (KIG 2017) wurden vom Bund insgesamt 175 Mio. € für kommunale Investitionsprogramme der Städte und Gemeinden bereitgestellt.
Anträge konnten vom 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2018 gestellt werden; insgesamt wurden 2.586 Projekte bewilligt und Mittel in Höhe von 137,3 Mio. € an Städte und Gemeinden angewiesen. Das dadurch ausgelöste Investitionsvolumen beträgt insgesamt 1,6 Mrd. €, somit ist es doppelt so hoch wie beim Gesetzesbeschluss angenommen (rund 780 Mio. €).