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MASSNAHME

Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2017

2020
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erreichung des geschätzten Investitionsvolumens des KIG 2017

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Von den zwischen 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2018 gestellten Anträgen nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017, KIG 2017, BGBl. I Nr. 74/2017, wurden insgesamt 2.586 Projekte bewilligt und Mittel in Höhe von 137,3 Mio. € an die antragstellenden Städte und Gemeinden angewiesen. Das dadurch ausgelöste Investitionsvolumen hat 1,580 Mrd. € betragen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Auf Basis der von den Gemeinden gemachten Angaben ergibt sich ein tatsächliches Investitionsvolumen von rd. 1,58 Mrd. € durch das KIG 2017.

Zielzustand (Beschreibung)

Umsetzungsphase bis 2021: vom ursprünglich angestrebten Investitionsvolumen sind Projekte mit zumindest der Hälfte des Investitionsvolumens umgesetzt und fertiggestellt.

Erläuterung der Entwicklung

Nach dem KIG 2017 wurden vom Bund insgesamt 175 Mio. € für kommunale Investitionsprogramme der Städte und Gemeinden bereitgestellt. Davon standen 172,814 Mio. € für die Vergabe von Zweckzuschüssen zur Verfügung, der verbleibende Betrag für die Abwicklungskosten des KIG 2017.
Beim Beschluss des Gesetzes wurde davon ausgegangen, dass Investitionen um rd. 780 Mio. € ausgelöst werden. Diese Annahme wurde durch das ausgelöste Investitionsvolumen idHv 1,580 Mrd. € somit weit übertroffen.
Die Gemeinden haben aufgrund von Anträgen auf Fristverlängerung nunmehr mit der Umsetzung ihrer Projekte und der Erbringung der Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel Zeit bis zum 31. Dezember 2021. Nicht im Sinne des KIG 2017 verwendete Mittel – rd. 36 Mio. € – fließen dem Strukturfonds zu und kommen letztlich wieder den Gemeinden zugute.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig