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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltig geordnete Haushalte durch Vollzug des reformierten Finanzausgleichs

Umsetzung der Reformen des Finanzausgleichs 2017

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Von den im Paktum über den Finanzausgleich im Zuständigkeitsbereich des BMF ab dem Jahr 2017 vereinbarten 32 Reformprojekten wurden bis Ende 2019 21 Projekte umgesetzt. Mit der Erlassung des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes wurde ein wichtiger Schritt zur verstärkten Abgabenautonomie der Länder gesetzt. Mangels Einigkeit der Länder betreffend Abgabenautonomie waren weitere Föderalisierungsschritte nicht möglich. Stärkere Aufgabenorientierung im Bereich der Elementarpädagogik wurde mit einer Art. 15a Vereinbarung, statt durch eine Änderung bei der Verteilung der Ertragsanteile zwischen den Gemeinden, umgesetzt. Andere Projekte waren zwar Ende 2019 noch offen, etwa die Schaffung einer gesetzlichen Haftungsobergrenze für den Bund bzw. noch nicht zur Gänze abgeschlossen (Spending Reviews), wurden bzw. werden aber im Jahr 2020 abgeschlossen. Einige Projekte werden mangels erwartbarer Einigung von Ländern und Gemeinden untereinander im größeren Rahmen der Gespräche zum Finanzausgleich ab 2022 neu zu bewerten sein.