Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Verhältnis der Auslastung zw. Justizanstalten und Psychiatrischen Krankenhäusern bei der Unterbringung zurechnungsunfähiger Rechtsbrecher

Verhältnis der Auslastung zwischen Justizanstalten und Psychiatrischen Krankenhäusern bei der Unterbringung zurechnungsunfähiger Rechtsbrecher gem. §§ 21 Abs. 1 StGB und 431 StPO

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das Umfeld stellt sich für das Jahr 2024 in der Form dar, als dass die Anzahl der Tage in Unterbringung und in vorläufiger Unterbringung von Menschen im Maßnahmenvollzug gegenüber 2023 um 5,16 % angestiegen ist. Wurden im Jahr 2023 noch 263.334 Unterbringungstage vollzogen, so waren es im Jahr 2024 bereits 276.914. Von diesen gesamten Unterbringungstagen wurden im Jahr 2023 166.943 in Forensisch-therapeutischen Zentren und 96.391 Unterbringungstage in Psychiatrien vollzogen. Im Jahr 2024 wurden 182.978 Unterbringungstage in Forensisch-therapeutischen Zentren vollzogen (+9,61 % gegenüber dem Vorjahr) und 93.936 in Psychiatrien (-2,55 % gegenüber dem Vorjahr). Durch ein proaktives Belags- und Betreuungsmanagement in Kombination mit einem angepassten Wirkungs- und Budgetcontrolling konnte der Anteil der Menschen, in den dafür eingerichteten Forensisch-therapeutischen Zentren, gegenüber 2023 um weitere 2,7 % gesteigert werden. Das Management der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen führte im Rahmen der „Inscourcingstrategie“ bei gleichbleibender Versorgungs- und Betreuungsqualität zu einer merklich spürbaren budgetären Entlastung und entfaltet demnach volle Wirkung.


Quelle

Cockpit; Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abt II 1)

Berechnungsmethode

Verhältnis in der Unterbringung von Insassinnen und Insassen gem. § 21 Abs. 1 StGB und § 431 StPO zwischen Justizanstalten und Psychiatrischen Krankenhäusern. Die Summe der Belagstage in den Justizanstalten wird der Summe der Unterbringungstage in Psychiatrischen Krankenhäusern gegenübergestellt. Dargestellt wird jeweils der Anteil der Auslastung der Justizanstalten.