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KENNZAHL

Verhältnis der Auslastung zw. Justizanstalten und Psychiatrischen Krankenhäusern bei der Unterbringung zurechnungsunfähiger Rechtsbrecher

Verhältnis der Auslastung zwischen Justizanstalten und Psychiatrischen Krankenhäusern bei der Unterbringung zurechnungsunfähiger Rechtsbrecher gem. §§ 21 Abs. 1 StGB und 431 StPO

2024
Kennzahl gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Für diese Kennzahl liegt noch keine Beurteilung vor. Die Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung wird im Zuge der Evaluierung vorgenommen werden.


Quelle

Cockpit; Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abt II 1)

Berechnungsmethode

Verhältnis in der Unterbringung von Insassinnen und Insassen gem. § 21 Abs. 1 StGB und § 431 StPO zwischen Justizanstalten und Psychiatrischen Krankenhäusern. Die Summe der Belagstage in den Justizanstalten wird der Summe der Unterbringungstage in Psychiatrischen Krankenhäusern gegenübergestellt. Dargestellt wird jeweils der Anteil der Auslastung der Justizanstalten.