Am 8. April 2013 erfolgte die Produktivsetzung des „ELAK Gericht“, eines elektronischen Aktenführungssystems, mit dem der Verfassungsgerichtshof – an Stelle der bisher in Papierform geführten Akten – auf eine elektronische Aktenführung umgestiegen ist. Im Verfassungsgerichtshof sind im Berichtsjahr – wie prognostiziert – 100 % der eingelangten Beschwerden über den elektronischen Akt bearbeitet worden.
Quelle
VfGH/Prozessauswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht-ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr über den elektronischen Akt bearbeiteten Beschwerden durch die Gesamtanzahl an eingelangten Beschwerden