Die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und des Elektronischen Aktes hat zahlreiche ablauftechnische Vereinfachungen und damit weitere Effizienzsteigerungen im Verfassungsgerichtshof mit sich gebracht, wie etwa den Wegfall von Datenerfassungen und Kontrolltätigkeiten durch die Übernahme von Metadaten aus dem ERV, bessere Daten- und Dokumentenübersicht und vielfältige Suchmöglichkeiten für die Recherche. Zudem erspart der elektronische Aktenlauf den physischen Aktentransport.
Gemäß § 14a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 VfGG sind Rechtsanwälte und Behörden, soweit sie über die technischen Möglichkeiten verfügen, zur Einbringung von Schriftsätzen und Beilagen zu Schriftsätzen in elektronischer Form verpflichtet.
Auf der Homepage des Verfassungsgerichthofes ist u. a. der Ablauf vom Einbringen des Antrages bis zur Zustellung der Entscheidung in einer neuen und einfach verständlichen Form dargestellt (https://www.vfgh.gv.at/service/e-government/e-government_ueberblick.de.html).
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet jährlich zwischen 3.000 und 5.000 Fälle. Ausgewählte Entscheidungen des Gerichtshofes können auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes unter der gleichnamigen Rubrik Ausgewählte Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes angesehen werden.
Die ab 1980 gefällten Erkenntnisse und ausgewählten Beschlüsse sind darüber hinausgehend im Rechtsinformationssystem des Bundes nachles- und recherchierbar. Die in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten Entscheidungen von 1919 bis 1979 können in digitalisierter Form im ALEX-Portal der Österreichischen Nationalbibliothek nachgelesen werden.
Der Verfassungsgerichtshof sieht es als seine Aufgabe an, bei ihm tätigen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bestmögliche Aus- und Weiterbildung anzubieten
und damit seiner wichtigen Funktion bei der Heranbildung hochqualifizierter juristischer Nachwuchskräfte zu entsprechen.
Das Einbringen von Akten, Anfragen, Anliegen sowie auch das Einlangen von Beschwerden und Anträgen auf elektronischem Weg und die weitere Aktenführung mittels ELAK oder ELAK-Gericht ermöglicht eine vollelektronische Arbeitsweise und fördert eine zügige Aktenbearbeitung. Auch die Landesverwaltungsgerichte unterstützen und betreiben weiterhin aktiv den Umstieg auf moderne Aktenbearbeitungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus sieht der Verfassungsgerichtshof es als seine Aufgabe an, den bei ihm tätigen verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bestmögliche Aus- und Weiterbildung anzubieten und damit seiner wichtigen Funktion bei der Heranbildung hochqualifizierter juristischer Nachwuchskräfte zu entsprechen.
Trotz budgetärer Einsparungsvorgaben wurden die Budgetmittel in diesem Bereich nicht gekürzt. Dass der Verfassungsgerichtshof sich diesbezüglich auf dem richtigen Weg befindet, ist auch daran zu messen, dass diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ihre hohe Qualifikation sehr gute Karrierechancen ermöglicht werden, und einige dieser juristischen Mitarbeiter u.a. bereits zu Mitgliedern des Bundesverwaltungsgerichts oder eines Landesverwaltungsgerichts ernannt wurden.