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MASSNAHME

Koordinationsveranstaltung mit den Landesverwaltungsgerichten

Koordinationsveranstaltung mit den Landesverwaltungsgerichten, um diese zu motivieren, den Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen mit dem Verfassungsgerichtshof ausschließlich elektronisch abzuwickeln

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen mit den Landesverwaltungsgerichten erfolgen elektronisch

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

70

%

Zielzustand

70

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Landesverwaltungsgerichte unterstützen und betreiben auch weiterhin aktiv den Umstieg auf moderne Aktenbearbeitungsmöglichkeiten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

30


Quelle

VfGH/Kooperationskonzept

Berechnungsmethode

Anteil des elektronisch erfolgenden Aktentransfers zu Gesamtumfang sämtlicher relevanter Aktentransfers mit den Landesverwaltungsgerichten