MASSNAHME
Koordinationsveranstaltung mit den Landesverwaltungsgerichten
Koordinationsveranstaltung mit den Landesverwaltungsgerichten, um diese zu motivieren, den Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen mit dem Verfassungsgerichtshof ausschließlich elektronisch abzuwickeln
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen mit den Landesverwaltungsgerichten erfolgen elektronisch
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
70%
Zielzustand
70%
Erläuterung der Entwicklung
Die Landesverwaltungsgerichte unterstützen und betreiben auch weiterhin aktiv den Umstieg auf moderne Aktenbearbeitungsmöglichkeiten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2015
Ausgangspunkt der Planung
30
Quelle
VfGH/Kooperationskonzept
Berechnungsmethode
Anteil des elektronisch erfolgenden Aktentransfers zu Gesamtumfang sämtlicher relevanter Aktentransfers mit den Landesverwaltungsgerichten