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KENNZAHL

Von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführte Abklärungen

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit dem am 1.7.2018 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden die Aufgaben der vom BMJ anerkannten und geförderten Erwachsenenschutzvereine maßgeblich erweitert. Insbesondere ist seither eine Abklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein nicht mehr nur in Verfahren über die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (früher: Sachwalters), sondern auch in Verfahren betreffend die Erneuerung, Änderung und Beendigung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung sowie betreffend einen Genehmigungsvorbehalt – und zwar im Großteil dieser Fälle obligatorisch – vorgesehen. Folglich ist die Anzahl der von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführten Abklärungen (Clearings) in den Jahren 2018 und 2019 deutlich angestiegen.
Zum Zeitpunkt der Planung für 2020 war mit einem weiteren Anstieg bzw. zumindest mit einer Stabilisierung auf dem 2019 erreichten hohen Niveau zu rechnen. Infolge der COVID-19 Pandemie kam es aber dann im Jahr 2020 zu massiven Einschränkungen, die zu einem deutlichen Rückgang der gerichtlichen Abklärungsaufträge und der Erledigungszahlen und somit letztlich zur Nichterreichung des Zielwertes geführt haben. Aus heutiger Sicht handelt es sich bei dieser (nicht vorhersehbaren) Entwicklung aber bloß um einen vorübergehenden Effekt, mittelfristig ist wieder mit einer Steigerung zu rechnen.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Controllingberichte der Erwachsenenschutzvereine

Berechnungsmethode

Anzahl der von den Erwachsenenschutzvereinen im Auftrag der Gerichte durchgeführten und mit Clearingbericht abgeschlossenen Abklärungen