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KENNZAHL

Von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführte Abklärungen

2022
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit dem am 1.7.2018 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden die Aufgaben der vom BMJ anerkannten und geförderten Erwachsenenschutzvereine maßgeblich erweitert. Insbesondere ist seither eine Abklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein nicht mehr nur in Verfahren über die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters, sondern auch in Verfahren betreffend die Erneuerung, Änderung und Beendigung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung sowie betreffend einen Genehmigungsvorbehalt – und zwar im Großteil dieser Fälle obligatorisch – vorgesehen.
Folglich ist die Anzahl der von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführten Abklärungen (Clearings) ab 2018 deutlich angestiegen. Nach einem COVID-19-bedingten Rückgang im Jahr 2020 kam es im Jahr 2021 wieder zu einem markanten Anstieg der von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführten Clearings, bedingt vor allem dadurch, dass nun vermehrt Erneuerungsverfahren zur Überprüfung der mit 1.7.2018 übergeleiteten gerichtlichen Erwachsenenvertretungen eingeleitet wurden. Dieser steigende Trend hat sich auch im Jahr 2022 fortgesetzt. Die prognostizierten Zielwerte wurden daher deutlich überschritten.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Controllingberichte der Erwachsenenschutzvereine

Berechnungsmethode

Anzahl der von den Erwachsenenschutzvereinen im Auftrag der Gerichte durchgeführten und mit Clearingbericht abgeschlossenen Abklärungen