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KENNZAHL

VRV ist erlassen

9 Länder haben Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG unterzeichnet, VRV ist erlassen

2015
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die 2014 begonnenen legistischen Arbeiten an der neuen VRV wurden im Jahr 2015 in enger Zusammenarbeit von BMF, RH, Ländern, Gemeinde- und Städtebund fortgeführt und im Oktober 2015 mit der Kundmachung der VRV 2015 abgeschlossen. Von einer Art. 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde einstweilen abgesehen, von den Ländern wurde jedoch untereinander eine Art. 15a-Vereinbarung abgeschlossen.


Quelle

BGBl. II Nr. 313/2015

Berechnungsmethode

Veröffentlichung im BGBl.