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KENNZAHL

Wirksamkeit Annäherungsverbot

Wirksamkeit Annäherungsverbot

2022
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl beschreibt das Verhältnis der Missachtung von Annäherungsverboten (2022: 620) zur Anzahl der ausgesprochenen Betretungs-/ Annäherungsverbote (2022: 14.631). Das Annäherungsverbot ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis. Bei 4,2 % der Kontrollen haben Gefährder die Anordnungen nicht eingehalten. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet und kann ab 2016 auch unabhängig von einem Betretungsverbot für eine Wohnung oder ein Wohnhaus für diese Einrichtungen ausgesprochen werden. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019, das mit 01.01.2020 in Kraft trat, wurde dieses Instrument zu einem Annäherungsverbot weiter ausgeweitet. Vergleiche im Zeitverlauf sind daher nur eingeschränkt möglich, im Vergleich zu den Vorjahren befindet sich der Istwert auf ähnlich hohem Niveau. Das Ziel, unter 7% zu bleiben wurde überplanmäßig erreicht.


Quelle

Auswertungen aus Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD) des BMI

Berechnungsmethode

Verhältnis der Anzahl von Missachtungen des Annäherungsverbotes gem. Sicherheitspolizeigesetz (SPG) § 84/1b/2 zur Anzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote/Annäherungsverbote gem. SPG § 38a