KENNZAHL
Wirksamkeit Annäherungsverbot
Wirksamkeit Annäherungsverbot
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Wirksamkeit Annäherungsverbot
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Die Kennzahl beschreibt das Verhältnis der Missachtung von Annäherungsverboten (2022: 620) zur Anzahl der ausgesprochenen Betretungs-/ Annäherungsverbote (2022: 14.631). Das Annäherungsverbot ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis. Bei 4,2 % der Kontrollen haben Gefährder die Anordnungen nicht eingehalten. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet und kann ab 2016 auch unabhängig von einem Betretungsverbot für eine Wohnung oder ein Wohnhaus für diese Einrichtungen ausgesprochen werden. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019, das mit 01.01.2020 in Kraft trat, wurde dieses Instrument zu einem Annäherungsverbot weiter ausgeweitet. Vergleiche im Zeitverlauf sind daher nur eingeschränkt möglich, im Vergleich zu den Vorjahren befindet sich der Istwert auf ähnlich hohem Niveau. Das Ziel, unter 7% zu bleiben wurde überplanmäßig erreicht.
Quelle
Auswertungen aus Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD) des BMI
Berechnungsmethode
Verhältnis der Anzahl von Missachtungen des Annäherungsverbotes gem. Sicherheitspolizeigesetz (SPG) § 84/1b/2 zur Anzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote/Annäherungsverbote gem. SPG § 38a