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KENNZAHL

Wirksamkeit Annäherungsverbot

Wirksamkeit Annäherungsverbot

2021
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das Annäherungsverbot ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis. Bei 3,7 % der Kontrollen haben Gefährder die Anordnungen nicht eingehalten. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet und kann ab 2016 auch unabhängig von einem Betretungsverbot für eine Wohnung oder ein Wohnhaus für diese Einrichtungen ausgesprochen werden. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019, das mit 01.01.2020 in Kraft trat, wurde dieses Instrument zu einem Annäherungsverbot weiter ausgeweitet. Vergleiche im Zeitverlauf sind daher nur eingeschränkt möglich, im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Werte um 0,2 % verbessert.


Quelle

Auswertungen aus Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD) des BMI

Berechnungsmethode

Verhältnis der Anzahl von Missachtungen des Annäherungsverbotes gem. Sicherheitspolizeigesetz (SPG) § 84/1b/2 zur Anzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote/Annäherungsverbote gem. SPG § 38a