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KENNZAHL

Wirksamkeit Annäherungsverbot

Wirksamkeit Annäherungsverbot

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Einfluss auf die Kennzahl haben das Verhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrollintensität und gesetzliche Änderungen (Gewaltschutzgesetz 2019). Studien zeigen ein großes Dunkelfeld insbesondere im Bereich häusliche Gewalt, das ebenso die Kennzahl beeinflusst. Es ist nicht zuletzt auch auf mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie und der gesetzten Maßnahmen zu deren Eindämmung hinzuweisen, die zu einer starken Reduktion des öffentlichen Lebens führten. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet und kann ab 2016 auch unabhängig von einem Betretungsverbot für eine Wohnung oder ein Wohnhaus für diese Einrichtungen ausgesprochen werden. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019, das mit 1.1.2020 in Kraft trat, wurde dieses Instrument zu einem Annäherungsverbot weiter ausgeweitet. Vergleiche im Zeitverlauf sind daher nur eingeschränkt möglich.


Quelle

Auswertungen aus Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD) des BMI

Berechnungsmethode

Verhältnis der Anzahl von Missachtungen des Annäherungsverbotes gem. Sicherheitspolizeigesetz (SPG) § 84/1b/2 zur Anzahl der ausgesprochenen Betretungsverbote/Annäherungsverbote gem. SPG § 38a